Als Beamter beteiligt sich Ihr Dienstherr über die Beihilfe an den beihilfefähigen Krankheitskosten. Den verbleibenden Teil sichern Sie mit einer darauf abgestimmten Restkostenversicherung ab.
Welche Variante langfristig sinnvoll ist, hängt immer von Dienstherrn, Beihilfeanspruch, Familienplanung und der persönlichen Lebenssituation ab.
Der günstigste Einstiegsbeitrag ist selten die beste Lösung. Entscheidend ist, dass Tarif und Beihilfe dauerhaft zusammenpassen.
Wir stimmen den Tarif auf Ihren persönlichen Beihilfebemessungssatz ab.
Sie versichern genau den Teil, den die Beihilfe nicht übernimmt.
Wichtig ist, wie sich der Schutz nach der Anwärterzeit weiterentwickelt.
Ein Ergänzungstarif kann Lücken zwischen Beihilfe und Wunschschutz schließen.
Kinder und Pensionierung verändern den Beihilfesatz – der Tarif sollte mitgehen.
Wir erklären Beihilfe und PKV verständlich und begleiten Sie langfristig.
Der Versicherungsschutz sollte zu jeder Phase Ihrer Laufbahn passen – nicht nur zum heutigen Beitrag.
Unser Büro liegt in der Kolumbusstraße 31 in Euskirchen. Wir beraten Sie zur PKV für Beamte und Beamtenanwärter persönlich vor Ort, telefonisch oder online – in Euskirchen und in allen Städten und Gemeinden im Kreis Euskirchen:
Mehr zur privaten Krankenversicherung: GKV oder PKV? Der ÜberblickPKV für Selbstständige
Beamte haben bei der Krankenversicherung besondere Voraussetzungen. Statt die gesamten Krankheitskosten allein über eine Krankenversicherung abzusichern, beteiligt sich der Dienstherr im Rahmen der Beihilfe an den beihilfefähigen Aufwendungen.
Für aktive Beamte in Nordrhein-Westfalen beträgt der Beihilfebemessungssatz im Regelfall 50 Prozent. Unter bestimmten Voraussetzungen kann er bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern auf 70 Prozent steigen. Versorgungsempfänger erhalten grundsätzlich 70 Prozent, berücksichtigungsfähige Kinder 80 Prozent Beihilfe.
Die verbleibenden Kosten können mit einer darauf abgestimmten privaten Krankenversicherung abgesichert werden. Dadurch benötigen Beamte häufig keine klassische PKV-Vollversicherung über den gesamten Kostenumfang, sondern einen Tarif, der den individuellen Beihilfeanspruch sinnvoll ergänzt. Das Bundesgesundheitsministerium nennt beihilfeberechtigte Personen ausdrücklich als Zielgruppe für privaten Versicherungsschutz zur Ergänzung ihres Beihilfeanspruchs.
Als unabhängiger Versicherungsmakler in Euskirchen vergleichen wir passende Beihilfe- und PKV-Tarife und erklären Ihnen verständlich, worauf es bei der Auswahl wirklich ankommt.

| Leistungen im Vergleich |
Freiwillige GKV |
PKV + Beihilfe |
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| Versicherungsschutz speziell auf Beihilfe abstimmbar |
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| Nur verbleibende Restkosten privat absicherbar |
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| Individuell wählbare Tarifleistungen |
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| Je nach Tarif umfangreiche Beihilfeergänzungen möglich | |
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| Beitragsfreie Familienversicherung unter Voraussetzungen möglich | |
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| Individuelle Tarife für Beamtenanwärter verfügbar |
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| Gesundheitsprüfung bei regulärem Neuabschluss | | |
| Tarif kann auf veränderten Beihilfebemessungssatz abgestimmt werden | | |
Welche Variante langfristig sinnvoll ist, hängt immer von Dienstherrn, Beihilfeanspruch, Familienplanung und der persönlichen Lebenssituation ab.
Die Anforderungen an eine Krankenversicherung können sich während einer Beamtenlaufbahn verändern. Deshalb sollte die Entscheidung nicht nur anhand des heutigen Beitrags getroffen werden.
Beamte auf Widerruf befinden sich häufig noch im Vorbereitungsdienst. Für diese Phase bieten Versicherer oftmals spezielle Anwärtertarife an. Entscheidend ist dabei bereits, wie sich der Versicherungsschutz nach Ende der Anwärterzeit weiterentwickelt.
Beamte auf Probe sollten spätestens mit dem nächsten Karriereschritt prüfen, ob bestehender Tarif, Leistungen und persönlicher Beihilfeanspruch weiterhin zusammenpassen.
Beamte auf Lebenszeit benötigen eine langfristig durchdachte Absicherung, bei der neben heutigen Leistungen auch Familienplanung, Beihilfeergänzungen und die spätere Versorgung im Ruhestand berücksichtigt werden.
Der jeweilige Status als Beamter auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit verändert in Nordrhein-Westfalen allerdings nicht automatisch allein den Beihilfebemessungssatz. Maßgeblich sind die geltenden Beihilfevorschriften und die individuellen Voraussetzungen.
Die Beihilfe übernimmt nur den jeweils geltenden Anteil der beihilfefähigen Aufwendungen. Für den verbleibenden Teil kann eine private Restkostenversicherung abgeschlossen werden.
Je nach Tarif kann zusätzlich ein Beihilfeergänzungstarif sinnvoll sein. Dieser kann bestimmte Lücken zwischen den Leistungen der Beihilfe und dem gewünschten Versicherungsschutz ergänzen.
Damit würde ich das Thema bewusst kurz und verständlich halten, statt daraus einen komplizierten Fachartikel zu machen.
Der Dienstherr beteiligt sich an bestimmten beihilfefähigen Krankheits-, Pflege- und weiteren Aufwendungen. Die Höhe richtet sich nach den jeweiligen Beihilfevorschriften und der persönlichen Situation. In NRW erhalten aktive Beihilfeberechtigte im Regelfall 50 Prozent Beihilfe.
Aktive Beihilfeberechtigte erhalten grundsätzlich 50 Prozent. Bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern kann der Satz unter den entsprechenden Voraussetzungen auf 70 Prozent steigen. Für Versorgungsempfänger gelten grundsätzlich 70 Prozent und für berücksichtigungsfähige Kinder 80 Prozent.
Die Restkostenversicherung ist eine private Krankenversicherung, die den Teil absichert, der nach dem jeweiligen Beihilfeanspruch verbleibt. Der Versicherungsumfang wird deshalb auf den individuellen Beihilfebemessungssatz abgestimmt.
Viele private Krankenversicherer bieten spezielle Tarife für Beamtenanwärter beziehungsweise Beamte auf Widerruf an. Bei der Auswahl sollte allerdings nicht nur der günstige Einstiegsbeitrag betrachtet werden, sondern auch die spätere Tarifentwicklung.
Nicht jede medizinische Leistung wird zwangsläufig vollständig durch Beihilfe und normalen Restkostentarif abgedeckt. Ein Beihilfeergänzungstarif kann je nach Tarifbedingungen bestimmte verbleibende Leistungslücken ergänzen.
In Nordrhein-Westfalen beträgt der Beihilfebemessungssatz für Versorgungsempfänger grundsätzlich 70 Prozent. Dadurch verändert sich regelmäßig auch der Anteil, der über die private Krankenversicherung abgesichert werden muss.
Je nach persönlicher Ausgangssituation kann auch eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich sein. Ob diese oder eine Kombination aus Beihilfe und PKV langfristig sinnvoller ist, sollte individuell geprüft werden.