Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt die Regelversorgung. Mit einer stationären Zusatzversicherung entscheiden Sie selbst, wer Sie behandelt und wie Sie untergebracht sind.
Ärzte rechnen im Krankenhaus nach einer festen Gebührenordnung ab. Je höher der Satz, den Ihr Tarif bezahlt, desto mehr Geld steht für Ihre Behandlung zur Verfügung – der Arzt kann sich mehr Zeit nehmen, und auch gefragte Spezialisten behandeln Sie.
Unser Rat: Wählen Sie einen Tarif, der auch über dem 3,5-fachen Satz leistet. So werden Sie im Krankenhaus besser behandelt – und machen sich unabhängig von der gesetzlichen Krankenversicherung.
Zum Vergleich: Für Kassenpatienten bekommt die Klinik nur einen festen Pauschalbetrag.
Als freier Makler sind wir an keinen Versicherer gebunden. Wir suchen für Sie die Tarife heraus, die bei den entscheidenden Leistungen ganz vorne liegen – und zu Ihrem Budget passen.
Zwei Tarife können ähnlich klingen und sich im Ernstfall deutlich unterscheiden. Wir prüfen die Details für Sie.
Leistet der Tarif auch über den 3,5-fachen Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus?
Ab wann gilt der Schutz – und in welchen Fällen sofort?
Wir bereiten die Angaben sauber mit Ihnen vor, damit der Schutz im Ernstfall trägt.
Mit oder ohne Alterungsrückstellungen – wir zeigen, was das langfristig bedeutet.
Welche Krankenhäuser sind eingeschlossen, auch Privatkliniken?
Ein fester Ansprechpartner – auch dann, wenn Sie den Schutz brauchen.
Sie sagen uns, was Ihnen im Krankenhaus wichtig ist – wir kümmern uns um den Rest.
Unser Büro liegt in der Kolumbusstraße 31 in Euskirchen. Wir beraten Sie zur stationären Zusatzversicherung persönlich vor Ort, telefonisch oder online – in Euskirchen und in allen Städten und Gemeinden im Kreis Euskirchen:
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Sie ergänzt Ihre gesetzliche Krankenversicherung bei Krankenhausaufenthalten – zum Beispiel um die Behandlung durch Chefärzte und Spezialisten sowie die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die allgemeinen Krankenhausleistungen: die Unterbringung im Mehrbettzimmer und die Behandlung durch die diensthabenden Ärzte. Erwachsene leisten zusätzlich eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag, höchstens für 28 Tage im Kalenderjahr.
Mit einer stationären Zusatzversicherung können Sie sich von Chefärzten oder Spezialisten Ihrer Wahl behandeln lassen. Diese sogenannten wahlärztlichen Leistungen werden privat abgerechnet; die Zusatzversicherung erstattet sie im tariflich vereinbarten Umfang.
Das Einbettzimmer bietet die meiste Ruhe und Privatsphäre, das Zweibettzimmer ist in der Regel günstiger im Beitrag. Wir zeigen Ihnen beide Varianten im direkten Vergleich, damit Sie in Ruhe entscheiden können.
Vor Vertragsabschluss stellen die Versicherer in der Regel Gesundheitsfragen. Ob und welche Wartezeiten gelten, hängt vom Tarif ab. Wir achten im Vergleich darauf und erklären Ihnen die Bedingungen verständlich.
Das hängt von der Kalkulation des Tarifs ab. Tarife ohne Alterungsrückstellungen starten günstiger und werden mit zunehmendem Alter teurer. Tarife mit Alterungsrückstellungen sind anfangs teurer, dafür langfristig stabiler kalkuliert. Wir zeigen Ihnen beide Wege.
Die Beratung ist für Sie kostenfrei. Als unabhängiger Versicherungsmakler vergleichen wir passende Tarife und zeigen Ihnen transparent die Unterschiede.