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Der Unterschied im Krankenhaus

Kassenpatient oder Privatpatient – Sie haben die Wahl.

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt die Regelversorgung. Mit einer stationären Zusatzversicherung entscheiden Sie selbst, wer Sie behandelt und wie Sie untergebracht sind.

Ohne Zusatzversicherung

Als Kassenpatient

  • Unterbringung im Mehrbettzimmer
  • Behandlung durch den diensthabenden Arzt
  • Krankenhaus laut Einweisung – bei anderer Wahl können Mehrkosten entstehen
  • Kein Anspruch auf Chefarztbehandlung
  • Zuzahlung von 10 € pro Tag, höchstens 28 Tage im Jahr
Unsere Empfehlung

Mit stationärer Zusatzversicherung

  • Ein- oder Zweibettzimmer – mehr Ruhe für Ihre Genesung
  • Behandlung durch Chefarzt oder Spezialisten Ihrer Wahl
  • Freie Wahl des Krankenhauses
  • Privatärztliche Abrechnung im tariflichen Umfang
  • Je nach Tarif Krankenhaustagegeld als Ausgleich für Zuzahlungen
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Wichtig zu wissen

Mehr Honorar, mehr Zeit für Ihre Behandlung.

Ärzte rechnen im Krankenhaus nach einer festen Gebührenordnung ab. Je höher der Satz, den Ihr Tarif bezahlt, desto mehr Geld steht für Ihre Behandlung zur Verfügung – der Arzt kann sich mehr Zeit nehmen, und auch gefragte Spezialisten behandeln Sie.

  • bis 2,3-fachStandard – das zahlen einfache Tarife
  • bis 3,5-fachBesser – für aufwendige Behandlungen
  • über 3,5-fachTop – auch Chefärzte und Spezialisten sind abgedeckt

Unser Rat: Wählen Sie einen Tarif, der auch über dem 3,5-fachen Satz leistet. So werden Sie im Krankenhaus besser behandelt – und machen sich unabhängig von der gesetzlichen Krankenversicherung.

Zum Vergleich: Für Kassenpatienten bekommt die Klinik nur einen festen Pauschalbetrag.

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Top-Tarife im unabhängigen Vergleich

Die Leistungen, auf die es im Krankenhaus wirklich ankommt.

Als freier Makler sind wir an keinen Versicherer gebunden. Wir suchen für Sie die Tarife heraus, die bei den entscheidenden Leistungen ganz vorne liegen – und zu Ihrem Budget passen.

ChefarztbehandlungBehandlung durch Chefärzte und Spezialisten – nicht nur durch den diensthabenden Arzt.
Ein- oder ZweibettzimmerSie entscheiden, wie viel Ruhe und Privatsphäre Sie möchten.
Freie KrankenhauswahlSie wählen die Klinik, der Sie vertrauen – auch außerhalb Ihrer Region.
Starke ExtrasJe nach Tarif: Krankenhaustagegeld, ambulante Operationen oder Rooming-in für Eltern.
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Häufig gestellte Fragen

Alles Wichtige zur stationären Zusatzversicherung

Sie ergänzt Ihre gesetzliche Krankenversicherung bei Krankenhausaufenthalten – zum Beispiel um die Behandlung durch Chefärzte und Spezialisten sowie die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer.

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die allgemeinen Krankenhausleistungen: die Unterbringung im Mehrbettzimmer und die Behandlung durch die diensthabenden Ärzte. Erwachsene leisten zusätzlich eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag, höchstens für 28 Tage im Kalenderjahr.

Mit einer stationären Zusatzversicherung können Sie sich von Chefärzten oder Spezialisten Ihrer Wahl behandeln lassen. Diese sogenannten wahlärztlichen Leistungen werden privat abgerechnet; die Zusatzversicherung erstattet sie im tariflich vereinbarten Umfang.

Das Einbettzimmer bietet die meiste Ruhe und Privatsphäre, das Zweibettzimmer ist in der Regel günstiger im Beitrag. Wir zeigen Ihnen beide Varianten im direkten Vergleich, damit Sie in Ruhe entscheiden können.

Vor Vertragsabschluss stellen die Versicherer in der Regel Gesundheitsfragen. Ob und welche Wartezeiten gelten, hängt vom Tarif ab. Wir achten im Vergleich darauf und erklären Ihnen die Bedingungen verständlich.

Das hängt von der Kalkulation des Tarifs ab. Tarife ohne Alterungsrückstellungen starten günstiger und werden mit zunehmendem Alter teurer. Tarife mit Alterungsrückstellungen sind anfangs teurer, dafür langfristig stabiler kalkuliert. Wir zeigen Ihnen beide Wege.

Die Beratung ist für Sie kostenfrei. Als unabhängiger Versicherungsmakler vergleichen wir passende Tarife und zeigen Ihnen transparent die Unterschiede.

Grafik Häufig gestellte Fragen