Doppelte Leistung ab dem 01.01.
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Viele Tarife begrenzen die Erstattung in den ersten Jahren – die sogenannte Zahnstaffel. Zählt der Tarif nach Kalenderjahren, beginnt am 1. Januar bereits das zweite Jahr und die Höchstleistung steigt auf die nächste Stufe.
Beispiel-Staffel. Ob und wie stark die Leistung zum Jahreswechsel steigt, hängt vom jeweiligen Tarif ab.



